Kurz gefasst
- Für die Erstansprache neuer Geschäftskunden ist in Österreich der adressierte Brief der passende Kanal: Werbe-E-Mails und Werbeanrufe brauchen auch gegenüber Unternehmen eine vorherige Einwilligung (§ 174 TKG 2021).
- Entscheidend sind eine vollständige Geschäftsanschrift, der Abgleich mit Ihrem Bestand und ein klarer Weg, auf dem Empfänger antworten oder einwilligen können.
- Bei Einzelunternehmern gelten zusätzlich Informationspflicht und Widerspruchsrecht der DSGVO.
1. Zielgruppe und Gebiet festlegen
Beschreiben Sie, wen Sie erreichen wollen: Branche, am besten mit ÖNACE-Codes (ÖNACE 2008), und das Gebiet nach Bundesland oder Bezirk. Ein Außendienst mit Sitz in Wien deckt oft auch Niederösterreich ab; in der Kontaktdatenbank stehen für Wien 34 897 und für Niederösterreich 36 968 Einträge (Stand 3. November 2026). Die Verteilung über alle Bundesländer zeigt der Datenbestand.
2. Adressen mit den richtigen Pflichtfeldern wählen
Für eine Postaussendung zählt die vollständige Geschäftsanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Eine Website als zweites Pflichtfeld hilft, das Angebot eines Betriebs vor dem Versand zu prüfen und Dubletten zu erkennen. Wie viele Einträge Ihrer Auswahl beide Felder haben, nennen wir im Angebot.
3. Mit dem eigenen Bestand abgleichen
Schließen Sie bestehende Kunden und laufende Angebote aus und gleichen Sie Dubletten über Website und Telefonnummer ab. Übernehmen Sie Sperrvermerke: Wer einer Verwendung seiner Daten bereits widersprochen hat, bekommt auch diese Aussendung nicht. Die Spalten zeigt die Musterdatei.
4. Die rechtlichen Punkte klären
- DSGVO: Daten von Einzelunternehmern sind personenbezogen. Rechtsgrundlage ist meist das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); informieren Sie spätestens mit dem Brief über Quelle und Zweck (Art. 14) und weisen Sie auf das Widerspruchsrecht hin (Art. 21).
- Robinsonliste: Adressverlage und Direktmarketingunternehmen gleichen Aussendungen an natürliche Personen mit der Robinsonliste ab (§ 151 Abs. 9 GewO). Klären Sie, ob das für Ihre Aussendung gilt.
- Absenderangaben: Eingetragene Unternehmer nennen auf Geschäftsbriefen Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 UGB).
5. Einen Antwortweg einbauen
Der Brief soll eine Reaktion auslösen, die Sie nutzen dürfen: eine kurze Adresse oder einen QR-Code zu einem Formular, eine Antwortkarte oder eine Telefonnummer, unter der Interessenten Sie anrufen. Fragen Sie im Formular ausdrücklich, ob und wie Sie den Empfänger weiter kontaktieren dürfen. Diese Einwilligung ist die Grundlage für spätere E-Mails und Anrufe.
6. Nachfassen und auswerten
Melden sich Empfänger oder willigen sie ein, übernehmen Sie Kontakt und Einwilligung ins CRM. Wer nicht reagiert, erhält keine Werbeanrufe und keine Werbe-E-Mails, sondern höchstens einen weiteren Brief. Zählen Sie die Antworten je Branche und Bezirk: Das zeigt, wo sich die nächste Aussendung lohnt.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Werbebrief an Firmen eine Einwilligung?
Das TKG regelt den adressierten Brief nicht; eine vorherige Einwilligung wie für E-Mail und Anruf verlangt es dafür nicht. Ist der Empfänger eine natürliche Person, etwa ein Einzelunternehmer, gelten die DSGVO mit Informationspflicht und Widerspruchsrecht und gegebenenfalls die Robinsonliste. Die Prüfung Ihrer konkreten Aussendung liegt bei Ihnen.
Darf ich nach dem Brief anrufen?
Zu Werbezwecken nur, wenn der Empfänger eingewilligt hat, etwa über die Antwortkarte, oder wenn er sich selbst bei Ihnen meldet. Ein Brief ohne Antwort ist keine Einwilligung in einen Anruf (§ 174 Abs. 1 TKG 2021).
Miete oder Kauf: Wie oft darf ich die Adressen verwenden?
Bei kontaktdatenbank.at kaufen Sie einen einmaligen Export zur dauerhaften Nutzung, ohne Abonnement; eine ganze Branche kostet ab 229 €. Bei Mietadressen anderer Anbieter ist die Nutzung oft auf eine einzelne Aussendung begrenzt. Fragen Sie vor der Bestellung danach.
Stand: 8.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ausführlich zu den Werbekanälen: B2B-Werbung und § 174 TKG 2021.