Kurz gefasst

  • Eine Kontaktdatenbank liefert Firmenkontakte: Geschäftsanschrift, Telefonnummer des Betriebs, Website und eine allgemeine E-Mail-Adresse. Namen von Ansprechpartnern enthält die Kontaktdatenbank Österreich nicht.
  • Namen stehen in öffentlichen Registern und im Impressum: im Firmenbuch die vertretungsbefugten Personen, im Vereinsregister die Vereinsvertreter, in den Kammerlisten die Berufsträger. Diese Quellen sind für Einzelabfragen gedacht.
  • Namentliche Kontakte sind personenbezogene Daten. Werbeanrufe und Werbe-E-Mails brauchen auch gegenüber Unternehmen eine vorherige Einwilligung; für die Erstansprache bleibt der Brief.

Was in der Kontaktdatenbank steht

Jeder Eintrag beschreibt einen Betrieb mit Name, Geschäftsanschrift und den Kontaktangaben, die der Betrieb selbst veröffentlicht. Am 3. November 2026 hatten 187 261 Einträge eine Telefonnummer, 191 590 eine Website und 112 824 eine eigene E-Mail-Adresse. Die Telefonnummer ist die öffentlich angegebene Nummer des Betriebs, keine persönliche Durchwahl; die E-Mail-Adresse ist eine allgemeine Geschäftsadresse. Bisher stammen alle Einträge aus Overture Maps, offenen Kartendaten, die keine Personen enthalten. Das Firmenbuch übernehmen wir nicht in großer Menge.

Wo namentliche Ansprechpartner öffentlich stehen

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.

Öffentliche Quellen für Namen in Unternehmen, Stand der Rechtsgrundlagen 25.10.2026
QuelleWelche NamenZugang
FirmenbuchEinzelunternehmer und vertretungsbefugte Personen, etwa die Geschäftsführer einer GmbH (§ 3 FBG)Einzelabfrage (§ 34 Abs. 1 FBG); Gesamtabfragen nur mit Lizenz
Impressum der Websitebei Einzelunternehmern der Name des Inhabers; viele Gesellschaften nennen auch die Geschäftsführungauf der Website des Unternehmens (§ 5 ECG)
VereinsregisterName und Funktion der Vereinsvertretergebührenfreie Einzelabfrage, keine Sammelabfrage
GISAbei natürlichen Personen der Name des Gewerbeinhabers (§ 365a GewO)kostenlose Einzelabfrage (§ 365e GewO)
KammerlistenRechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte, Steuerberater, ZiviltechnikerSuche im Einzelfall, Nutzungsbedingungen beachten

Was die Register sonst zeigen und warum Massenabfragen ausgeschlossen sind, beschreibt der Ratgeber Firmenbuch, GISA und Vereinsregister.

So ergänzen Sie Ansprechpartner Schritt für Schritt

  1. Firmenkontakte übernehmen: Importieren Sie Anschrift, Telefonnummer und Website in Ihr CRM. Die Website ist der schnellste Weg zum Impressum.
  2. Nur für echte Zielkunden nachschlagen: Suchen Sie Namen gezielt für die Unternehmen, die Sie tatsächlich ansprechen wollen, im Impressum oder im Firmenbuch. Einzelabfragen sind der vorgesehene Weg.
  3. Per Brief ansprechen: Schreiben Sie an die Geschäftsanschrift, zu Händen der Geschäftsführung oder der zuständigen Abteilung. Ist der Empfänger namentlich genannt, informieren Sie ihn spätestens mit diesem ersten Schreiben nach Art. 14 DSGVO über Quelle und Zweck.
  4. Einwilligung einholen: Bitten Sie im Brief um Rückmeldung, etwa über eine Antwortkarte oder ein Formular. Erst wer eingewilligt hat, darf Werbe-E-Mails oder Werbeanrufe erhalten (§ 174 TKG 2021).
  5. Widersprüche sofort vermerken: Wer der Verwendung seiner Daten widerspricht (Art. 21 DSGVO), wird gesperrt, auch für künftige Aussendungen.

Wann sich die Telefonnummer der Zentrale lohnt

Die Nummer des Betriebs hilft, wo kein Werbeanruf vorliegt oder eine Einwilligung besteht: beim Rückruf auf eine Anfrage, bei Terminen mit bestehenden Kunden, in der Lieferantensuche und bei der Pflege Ihres CRM. Für die Planung im Außendienst ordnet die Postleitzahl jeden Betrieb einem Bezirk zu. Wie eine Aussendung an Geschäftskunden abläuft, zeigt der Ratgeber B2B-Adressen für den Vertrieb.

Häufige Fragen

Darf ich die Geschäftsführung einer Firma direkt anrufen?

Zu Werbezwecken nur mit vorheriger Einwilligung. § 174 Abs. 1 TKG 2021 gilt in Österreich auch gegenüber Unternehmen, unabhängig davon, ob Sie die Zentrale oder eine Durchwahl wählen. Für die Erstansprache eignet sich der adressierte Brief an die Geschäftsführung.

Kann ich bei kontaktdatenbank.at Ansprechpartner dazukaufen?

Nein. Die Kontaktdatenbank enthält Firmenkontakte, keine Namen von Personen. Wenn ein anderer Anbieter Ansprechpartner liefert, fragen Sie nach Quelle, Datenstand und Rechtsgrundlage und danach, wie die Betroffenen nach Art. 14 DSGVO informiert werden.

Sind Firmenkontakte personenbezogene Daten?

Bei juristischen Personen wie einer GmbH nicht. Bei Einzelunternehmern, Freiberuflern und namentlich genannten Ansprechpartnern schon: Dann gelten die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO und das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO.

Stand: 8.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.